Maria Charlotte, verwitwete von Liebenstein, geborene Gremp von Freudenstein, und ihr Beistand Freiherr Eberhard Maximilian vom Holtz, (u. a. Titeln) kurmainzischer Kammerherr, dann ihre Töchter Albertina Margarethe Luise von Lengefeld, geborene von Liebenstein, als Beistand mit ihrem Ehemann Erdmann Friedrich von Lengefeld, Grenadierleutnant im Kreis-Dragonerregiment des Prinzen Friedrich von Württemberg, sowie Fräulein Maria Friederike von Liebenstein, die am 4. Januar 1754 das 25. Lebensjahr erreicht hat, mit ihrem Beistand Freiherrn Johann Friedrich von Nettelhorst, (u. a. Titeln) Rittmeister des Herzogs von Württemberg, einer-, andererseits Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, Sohn der Witwe, sowie als Fideikomiß-Agnat Friedrich Maximilian von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, (u. a. Titeln) württembergischer Hofgerichtsassessor, vergleichen sich über die Ausstattung und den künftigen Nachlaß der Maria Charlotte. Die wichtigsten Regelungen lauten: die zwischen der Witwe und ihrem verstorbenen Ehemann Friedrich Reinhard von Liebenstein im Heiratspakt unter dem 3. September 1723 vereinbarten diversen Witweneinkünfte werden ersetzt durch 500 fl rh landesübliche Währung jährlich auf Lebenszeit, auszuzahlen sind ab 25. Juli 1754 vierteljährlich 125 fl in guten im Schwäbischen Kreis kursierenden Sorten; die von der Witwe beigebrachten 2000 fl Heitatsgut sowie die ihr zustehenden je 500 fl Morgengabe und Legat werden nach ihrem Tod unter die drei Kinder aufgeteilt; sollte die Witwe ihr Wohnhaus räumen, stehen ihr jährlich 50 fl Hauszins zu; Philipp Friedrich verzichtet auf das Erbe der Mobiliarverlassenschaft seiner Mutter zugunsten seiner Schwestern, die ihrerseits den mit Verträgen vom 25. August 1752 bzw. 24. Januar 1754 geleisteten Verzicht auf jegliche Liebensteinische Erbschaft in Immobilien, Kapital und Bargeld bekräftigen; die Witwe verspricht Maria Friederike für den Heiratsfall 300 fl Aussteuer, wie sie auch Frau von Lengefeld bekommen hat; die Kontrahenten verzichten auf alle weitergehenden gegenseitigen Forderungen. Ankündigung von fünf Ausfertigungen (Archiv Liebenstein, Witwe, Sohn, Frau Tochter, Fräulein Tochter) mit Siegeln und Unterschriften sämtlicher Kontrahenten.