Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Getreuen Graf Johann von Wertheim und Jörg Hund (Hundt) [von Wenkheim] in Unwillen, Fehde und offener Feindschaft gestanden haben, die ihm nicht genehm war. Auf seine Bitten haben sie sich wie folgt vertragen: alle Fehde und Feindschaft zwischen den Parteien und ihren Helfern wird abgestellt, alle Händel sollen geschlichtet sein. Keine Partei soll sich an der anderen rächen. Die Gefangenen sind freizulassen, Schatzungen, Brandschatzungen und nicht gegebene Gelder werden annuliert. Graf Johann soll Jörg wieder in dessen Güter zu Urphar (Urferr) und Kembach (Kempach) einsetzen oder ihm für die Gefälle zu Kembach den Zehntanteil zu "Wergerstetten" geben. Wegen ihrer Forderungen sollen sie vor den Pfalzgrafen und seine Räte kommen, die die Sachen in ziemlicher Zeit verhören und gütlich oder rechtlich entscheiden werden. Diese Sühne soll am 10.09.1494 (mitwoch nach nativitatis) bei Sonnenaufgang in Kraft treten. Der Friede soll von beiden Parteien und ihren Helfern gehalten werden, insbesondere denen von Boxberg (Boxperg) [= von Rosenberg?] und Ripperg (Rieperg) [Rippberg]. Beide Parteien haben die Einhaltung versichert und eine besigelte Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten.