Jos Metzger, Bürger zu Meersburg, und Ehefrau Nesa Alwangin von Altdorf hatten Streit mit Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, wegen des väterlichen Erbes der Nesa, bestehend aus Haus in Langenlachen und 2 Juchart Acker zu Alwang (=Aulwangen). Diese Liegenschaften waren an die Aussteller gelangt als Heimsteuer von Margret Alwangin laut einer Urkunde, die vom damaligen Ammann von Altdorf, Frick Humpis, gesiegelt wurde. Die Aussteller hatten mit ihrem Fürsprech Henggi Humpis vor dem Rat zu Ravensburg Klage gegen den Abt wegen Besitzentziehung erhoben. Der Abt wehrte sich durch seinen Fürsprech Heinz Gündel gegen die Verlesung des Urteilbriefs unter Hinweis auf die Stiftungsurkunde Herzog Welfs ("Gewolf"), die das Kloster vor 311 Jahren erhalten hatte. Darin ist bestimmt, daß das Kloster seine Eigenleute beerben soll. Weiter wird angezogen eine Urkunde Urbans II., die vor 300 Jahren erteilt wurde und in der festgesetzt ist, daß die Zinser und Eigenleute des Klosters ihr Gut nicht ohne Zustimmung des Abts veräußern oder verpfänden dürfen. Nach Klage und Antwort haben die Aussteller "an den richtern" gehört, daß sie kein Recht haben. Da sie selber einsehen, daß kein Eigenmensch ohne Zustimmung seines Herrn etwas veräußern darf, verzichten sie auf ihre Ansprüche.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...