Zacharias Bosch, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm Ferdinand Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] und Dorothea geborene Scheler, die Witwe des Markus Neubronner, bzw. deren Beistände Johann Daniel Fingerlin und Johann Georg Scheler, ihr Schwiegersohn bzw. Bruder, auf Lebenszeit einen Hof in Weißingen verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, ungefähr 42 Jauchert Äcker und 26 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof persönlich zu bewirtschaften, ihn in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 50 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 12 Gulden Heugeld, 20 Pfund ausgelassenes Schmalz für die Küchengült, 2 Fastnachtshühner, 10 Hühner, 200 Eier, 1 Gans sowie 1 Muth Fesen zu deren Mästung zu liefern. Auch hat er mit seinem Fuhrwerk zu täglichen Diensten bereitzustehen. Die Herrschaft kann außerdem jedes Jahr einen Obstbaum aus seinem Garten für sich zum Abernten auswählen. Auch hat er für sie jedes Jahr 2 Muth Lein, die sie ihm geben sollen, auszusäen und ihnen davon den geernteten und ausgedroschenen Lein sowie den zum Hecheln vorbereiteten Flachs zu liefern. Andere Güter oder Äcker darf er nicht zu dem Hof dazukaufen oder gegen Lohn bewirtschaften. Auch darf er keinen Samen von den Feldern verkaufen und niemanden ohne Erlaubnis der Herrschaft auf dem Hof beherbergen. Holz für den Eigenbedarf kann mit Wissen und Genehmigung der Herrschaft geschlagen werden. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an die Herrschaft zurück. Für die Verleihung hat er einen Handlohn in Höhe von 175 Gulden zu entrichten. Wenn nach seinem Tod seine Witwe auf dem Hof bleiben oder einen Mann heiraten möchte, der auch der Herrschaft genehm ist, dann sollen sie bei der Wiedervergabe des Hofes bevorzugt werden.