Notiz über eine Abmachung in Streitigkeiten zwischen dem Kurfürsten [Philipp] von der Pfalz einer- und Bischof Philipp von Speyer andererseits wegen abgehauenem Holz im Amt Rotenberg, dem Jagen im Rettigheimer (Rettigkeimer), im Eichtersheimer (Euchterstheimer) und in anderem Gehölz, Diensten, Atzung und Wagenfuhren zu Odenheim sowie Öffnung und Atzung zu Edesheim (Odesheim). Deswegen haben zunächst beide Fürsten persönlich und dann durch ihre Räte einen Vertrag ausgehandelt, kamen jedoch zu keiner gütlichen Beilegung. Daher wird nun verabredet: 1. Wegen des Holzhauens, Diensts und der Atzung zu Odenheim sowie Öffnung und Atzung zu Edesheim sollen beide Seiten vor den Deutschmeister [Hartmann von Stockheim] kommen, um herauszufinden, was jeder Seite zusteht. Bis dahin darf kein Holz gehauen werden, bereits geschlagenes Holz darf weggeführt werden, ohne dass es die jeweilige Gerechtigkeiten beeinflusst. 2. Wegen der Jagd sollen beide Seiten ihre Räte und Jäger zu einer gemeinsamen Besichtigung schicken, um sich über die jeweiligen Bereiche zu einigen. [3.] Beide Parteien sollen deshalb dem Deutschmeister schreiben, damit er die Schlichtung übernehme.