Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Süßbäcker Johann Michael Lindenmeyer als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Anna Elisabeth Seiler, Witwe des Christoph Erhard Kleinknecht, als Braut. Begleitet werden sie von dem Süßbäcker Konrad Kleinknecht und dem Weber Johann Seiler als Pfleger der Braut und ihrer vier Kinder aus erster Ehe Maria Katharina, Anna Elisabeth, Sibilla Sophia und Elias Matthäus sowie dem Anwalt in Sontheim [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] Georg Strobel als Stiefvater und Beistand des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Kinder aus erster Ehe vorsieht. Er kann daher unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.