Cordula von Reischach, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Söflingen einerseits und Peter von Gündelsheim, Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Ulm andererseits, vertragen sich in ihrem Streit wegen des Gartens, der an das Gut des Hintersassen des Klosters Ulrich Klingler in Weidach stößt und den ihm der Hauskomtur abgekauft, unter Vermittlung eines Schiedsgerichts (Obmann: Hans Mulner zu Lauterach, Beisitzer von Seiten der Äbtissin: Peter Schmucker von Alten und Peter Ruoff von Arnegg, von Seiten des Hauskomturs: Lienhart Walckman, Ammann zu Wiblingen, und Peter Kriech, Bader zu Herrlingen): es wird eine beschriebenen, das Gut des Klosters von dem des Ordens scheidende Grenze gezogen, entlang welcher Ulrich Klingler auf dem Boden des Klosters einen Zaun errichten und unterhalten soll; auch werden Bestimmungen über den Zugang zu dem auf Ordensgrund stehenden Brunnen und die überhängenden Zweige entlang der Grenze getroffen.