Papst Clemens [VI.] befiehlt dem Bischof von Augsburg, nachdem das Stift Berchtesgaden seit längerer Zeit Rechte und Besitzungen mit und ohne Urkunden, auf Zeit oder ganz, mit und ohne Zins veräußert hat, diese wieder einzufordern und Widerspenstige durch Kirchenstrafen dazu anzuhalten, ohne Appellation zuzulassen.; S: Papst Clemens [VI.]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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