Tätigkeit des Bezirksgerichts Stralsund
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Rep. 50, Nr. 101
02.01.03. Oberbürgermeister I Oberbürgermeister der Stadt Stralsund (I)
Oberbürgermeister der Stadt Stralsund (I) >> 01. 02.01.03.01. Oberbürgermeister >> 01.11. 02.01.03.01.11. Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen, Betrieben und Einrichtungen
1945 - 1946
Angaben zur Neuordnung des Gerichtswesens.- Aufstellung von Mitgliedern der ehemaligen NSDAP zur Beschlagnahme ihres Vermögens.- Aufstellung der Blockleiter der ehemaligen NSDAP.- Aufstellung der am Gericht tätigen Notare.- Beendigung der Tätigkeit des kommunalen Gerichts des Bezirks Stralsund am 31. Dezember 1945.- Einrichtung eines Amtsgerichts für den Stadtkreis Stralsund und den Landkreis Franzburg-Barth am 1. Januar 1946.- Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Schwerin für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern.- Umgestaltung des Gerichtswesens.- Zuständigkeit des Landesgerichts Greifswald.- Liste der Beamten und Angestellten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Stralsund mit Angabe ihrer Parteizugehörigkeit vor und nach dem 1. Mai 1945.- Aufbau des Gerichtswesens in Stralsund und Regelung der Strafgerichtsbarkeit, 1945.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ