Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie zur Erlangung des Friedens, zur Vollziehung des durch König [Maximilian I.] und die Reichsstände in Worms errichteten Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 und da sie von einem stame namen uß dem haus Beirn geboren seien, eine erbliche Einung (fruntlich vereynigunge) eingegangen sind. Sie verpflichten sich auf Gewaltverzicht, leisten sich Hilfe bei Strafverfolgung und regeln das Verfahren zur Streiitbeilegung zwischen ihren Untertanen. Jeweils genannte Personen und Bünde werden von dieser Einung ausgenommen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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