Johannes von Giech, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet: Vor dem Landgericht wurden die Ansprüche der Anna von Adelsheim (Alatzheim), Ehefrau des Eitel Martin, auf einen Hof in Veitshöchheim (Vitshocheim), auf dem ihr ihr erster Ehemann Johannes von Reinstein 900 Gulden als Morgengabe angewiesen hatte, sowie auf ein Gut, das Nonnengarten genannt wird, abgewiesen. Hof und Gut wurden Margarete Kresse zugesprochen. Gleichzeitig erklärt das Gericht die Urkunde des Johannes von Reinstein über die Morgengabe für rechtsungültig. Vff mitwuchen noch vnser lieben Frawen tag Assumpcionis 1441. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Margarete Kresse