Werden.-Franz Hugo Everhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels, kurpfälzisch-jül.-berg. Geheimrat und Amtmann zu Löwenburg und Lülsdorf, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.- Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Franz Hugo Everhard Freiherrn von Dalwigk zu Mitbehuf der großjährigen Brüder desselben, nämlich Johann Otto Ferdinand, kurköln. Kämmerer, und Friedrich Franz Bernhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels, gemäß der Belehnung des Gottfried Arnold von Dornick am 6. Juni 1686 zu Dienstmannsrecht mit Haus Oefte usw. (wie Nr. 4407). Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Dr. iur. utr. Franz Wilhelm Neesen, kurpfälz. Rat, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars des Abts. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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