Johann Gräter der Ältere, Stadtammann zu Biberach, bekennt, dass vor dem Stadtgericht zu Biberach Rudolf von Baustetten ("Bustetten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] den derzeitigen Stadtschreiber zu Ulm Ambrosius Neithardt auf die Herausgabe von Urkunden und Briefschaften verklagt hat, die dieser über eine vertragliche Einigung zwischen dem Kläger und seinem verstorbenen Vetter Christoffel von Baustetten wegen ihres verstorbenen Vetters Konrad von Baustetten angefertigt hatte. Dagegen brachte der Stadtschreiber vor, dass ihm Christoffel von Baustetten diese Urkunden und Briefschaften als Unterpfand für eine Summe Geld, die er ihm schuldig war, übergeben hat. Das Gericht entscheidet, dass Rudolf von Baustetten dem Ambrosius Neithardt andere Sicherheiten für die Schulden seines Vetters einsetzen soll und setzt ihm dafür eine Frist von dreimal 14 Tagen und 3 Tagen. Danach sollen beide Parteien erneut vor Gericht erscheinen. Auf Bitte des Ambrosius Neithardt stellt ihm der Ammann darüber eine Urkunde aus.