Der Ratsherr der Stadt Hattingen Thoenis (Thonnus) Vischer macht bekannt, daß ihn Abt Heinrich Duden zugunsten von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hattingen zu Dienstmannsrecht mit dem Gut Schrepping sowie den zugehörigen Kotten im Kirchspiel Hattingen belehnt hat. Thoenis hat gehuldigt. Stirbt der Lehnsträger, zahlt die Stadt ein Heergewäte von sieben Talern und vier Albus laut Urkunde von 1572 Januar 25 [s. Nr. 1927]. Anwesend waren der Rentmeister des Abts Wilhelm Schlechtendahl und der Sekretär Alexander Duden. - Es siegelt der Aussteller mit dem Siegel der Stadt Hattingen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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