Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk,
bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt
Brummershausen, Ka...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
1432 Juni 11
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben nach Crists geburt viertzehenhundirt iare in dem tzwey und drißgesten iare am nesten Mitwachen nach Bonifacii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt Brummershausen, Kanoniker (thumherre) in Rasdorf, einen Hof in Weingarten, der (Ußtrungkesgut) genannt wird, mit allem Zubehör zum Wiederkauf verkauft hat. Der Hof gehört zur Burg Haselstein, die Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden ist. Falls der Abt die Burg Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weingarten wieder eingelöst hat, soll Gottschalk den Hof zurückkaufen und mit der Burg übergeben. Sollte das nicht geschehen, soll die Pfandsumme des Hofs mit der Pfandsumme der Burg verrechnet werden; Abt und Kloster sollen dann den Hof selbst zurückkaufen. Der Propst von Rasdorf erhält von diesem Hof einen jährlichen Zins von einem Gulden für ein Schwein für das Gericht Rasdorf. Diesen Zins soll Johann Großherre an Stelle Gottschalks behalten, solange der Hof verpfändet ist. Der Propst soll den Zins von einem Schwein aus dem Gericht Haselstein an Gottschalk bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk von Buchenau der Jüngere
Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840 und 843.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.