Abt Hermann von Groß-St. Martin und Dekan H. von St. Andreas [in
Köln]: Als Vollstrecker (executores) des dem Petrus weiland apostolischer
Legat, erteilten päpstl-ichen Auftrags teilen sie der Äbtissin Berta mit,
dass sie weder gegen sie noch gegen das Stift noch gegen sein-e
Exemtionsprivilegien etwas zu tun gedenken, vielmehr nach dem Rat des Dekans
von St. Mariengraden, der vor ihnen die Freiheit des Stifts verteidigt hat,
und nach dem Rat anderer rechtskundiger Männer (iurisperitorum) die
Exemption bestätigen. Sie soll dem von ihnen abges-andten Dekan auch im
übrigen Glauben schenken. Datum Colonie a.d. 1256, quarto idus
iunii.