Klage wegen Rechtsverweigerung. 1604 hatte der Kläger den Heinrich Spieß von Bubenheim (Bübbelheim; Büllesheim ?) vor den fürstl. jül. Räten verklagt, er habe seine Frau zum Ehebruch verführt ( „carnaliter cognosciert“). Als er die Anklage öffentlich wiederholte und Drohungen ausstieß, wurde er wegen Diffamation inhaftiert. Wieder in Freiheit, soll er seinen Halbbruder umgebracht, einem Bruder ein Stück von der Nase abgebissen und Morddrohungen gegen Heinrich Spieß wiederholt haben. 1613 und 1625 wurde das Verfahren wiederaufgenommen, 1625 mit Friesheim als armer Partei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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