Eberhard von Gemmingen (Gemingen) zu der Burg (Burgck) bestätigt, daß er 1516 Mai 6 (uff dinstagk nach dem Sonntagk Exaudi) mit Zustimmung von Herrn Seifried von Stein (Steyn) zum Altenstein (Alttenstein), Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Horneck (horneckh) eine verschließbare Truhe (laden) in das Deutsche Haus zu Horneck gebracht hat, daß er eben diese Truhe wegen der Unruhen im Neckartal (neckher thall) [im Rahmen des Bauernkrieges] mit Unterstützung von Dietrich von Gemmingen, Vetter des A., 1524 wieder abgeholt hat und daß er daher Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Propst und Herr zu Ellwangen und auch den Schultheiß, Bürgermeister und das Gericht zu Gundelsheim (Gundeltzheim) von allen Verpflichtungen wegen dieser Truhe befreit.