Graf Froben Christoph von Zimmern, Statthalter des Grafen Wilhelm von Sulz als Hofrichter zu Rottweil, teilt dem Hans Jakob von Remchingen zu Neuenbürg mit, dass Sebastian von Remchingen, der ihm um 1600 Gulden sein Viertel an Dorf und Schloß Neuenbürg verkauft, auf Zahlung eines Restkaufschillings von 215 Gulden gegen ihn klagt und lädt ihn auf den 17. März vor das Hofgericht zu Rottweil.