Klage wegen Störung der Ausübung der Gerichtsbarkeit über das in der Bauerschaft Holsterhausen gelegene Gut Schwanenkamp, früher Duffhaus genannt. Während die Klägerin angibt, das Gut liege auf Gebiet des Stifts Essen und die Bewohner hätten immer die Jurisdiktion der Äbtissin anerkannt, behaupten die Beklagten, das Gut liege auf städtischem Gebiet und sei der Stadt kontribuierlich. Es wird sogar in Zweifel gezogen, ob man das gleiche Gut meint. Der Streit entzündete sich, als 1799 Dorothea Wilhelmina von Hoven starb. Vom ersten Besitzer Rutger Devens war das Gut an die Familie Cocy gelangt und 1741 von Friedrich Adolf Cocy an den Essener Ratsherren Albert von Hoven verkauft worden. Die Erblage 1799 war unklar, und für minderjährige Erbberechtigte (Nichten und Neffen der Verstorbenen) setzte das Waisengericht Vormünder ein. Als der Magistrat vom Gut Papiere und sonstige Dinge aus dem Nachlaß des Kriegsrats von Hoven, Bruders der Dorothea Wilhelmina und Vormunds seiner Nichten und Neffen, sofort nach seinem Tod Weihnachten 1800 nach Essen holen ließ und dabei fürstliche Schützen vertrieb, betrachtete die Klägerin dies als offenbare und in landfriedbrüchiger Weise begangene Gewalttätigkeit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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