Johann [II. Wenderer], Abt von Kloster Mallersdorf, und Johann Haselbeck zu Oberhaselbach geben den sich vorher durch Handschlag dazu verpflichtenden Ulrich Schmid und Hanns Müller, beide zu Mallersdorf, einen Spruchbrief, dass der Müller dem einen dritten Lohn verlangenden Schmid für das dritte, bisher nicht veranschlagte Mühlenrad den halben Lohn, d.h. eine halbe Metze, zu geben habe, da das dritte Rad nicht stetig Wasser führt und somit nicht volle Betriebskraft habe. S: Johann Haselbeck zu Oberhaselbach

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...