Herzog Lupold von Österreich trifft mit der Stadt Esslingen folgende Übereinkunft: wenn der König Friedrich an den Rhein oder nach Schwaben kommt, soll er ihnen Erneuerung ihrer Privilegien verschaffen (daz inen von ime mit nuwen briefen bestetiget besigelt unde von worte zu worte ernuwet werde allez, daz sie ietzent von ime hant besigelt mit sime kuniglichen ingesigele); den Zünften soll er Bestätigung ihrer seit König Rudolfs Zeiten innegehabten Privilegien verschaffen und seinen Teil der Burg Körsch, wenn sie erlöst wird, nur Bürgern oder andern von der Stadt bezeichneten Personen leihen; Lehen der Bürger, welche vom König anderen gegeben wurden, sollen ihren früheren Trägern zurückgegeben werden; er soll der Stadt den königlichen Schutz und Abschaffung ungewohnter Zölle erwirken und ihr bei Bezahlung von Schulden behilflich sein (mit ziln unde mit tagen) sowie bei Einziehung von Gülten und anderen Ausständen, endlich soll er denen, welchen Einkünfte (urbor) genommen wurden, zu ihrem Recht verhelfen; Städte und Herren, welche mit Esslingen verbündet sind, sollen sich bis 15. August (unserre frowen mes der èrren, die nu zu nehest kummet) mit ihm und dem König verbinden, andernfalls soll sich die Stadt derselben nicht mehr annehmen.