Hartmut von Kronberg, dem an der Schuldverschreibung des Eberhard von Eppstin von 1448 Mai 26 ein Viertel, nämlich 1000 fl. Kapital und 50 fl. jährlicher Gült zusteht, quittiert Graf Eberhard von Königstein über die Rückzahlung des Kapitals.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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