Gültverschreibung des Hans Heydecker und seiner Frau Anna, beide zu Mühlburg, über 50 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich zwei Gulden und 30 Kreuzer an das Amt zu Mühlburg zahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...