Folgende Punkte übergeben Graf Eberhard v. Katzenelnbogen und sein Neffe Johann ihren Schiedsleuten schriftlich: In der Stadt Reinheim sitzen beid...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
(1326 zwischen Juli 23 und September 1] 1)
Ausf. Reinheim, moderbesch. Rv. (um 1430) Eberhard grebe zu Katzenelnbogen. Die beiden (nicht angekündigten) Sg. (der Ausst.) ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Folgende Punkte übergeben Graf Eberhard v. Katzenelnbogen und sein Neffe Johann ihren Schiedsleuten schriftlich: In der Stadt Reinheim sitzen beide als Ganerben in einem gemeinschaftlichen Leben mit Gericht, Wasser und Weide, desgleichen in der Vogtei Überau und was sonst zu Reinheim gehört mit gemeinsamen Schöffen, Pförtnern, Burgfrieden, Mauern, Bußen, Hirten und Heimbürgen. Graf Eberhard und seine Neffen Diether und Johann haben in diesen Leben gesessen, nicht aber Graf Wilhelm. Graf Eberhard, Johann und Diether sitzen in Dornberg als einem gemeinsamen Leben mit allem Zubehör an dem Mersche, Landgericht und Wäldern, und da sie in ungeteiltem Gut gesessen haben, dünkt sie, dass dieses Gut eher ihnen anerstorben sei als dem Grafen Wilhelm. Im Dorf Nastätten saßen die Aussteller mit Diether als einem gemeinschaftlichen Leben, nicht aber Graf Wilhelm, da sie in ungeteiltem Leben saßen, dünkt sie, dass es eher ihnen anerstorben sei als einem andern. Das gleiche bringen sie über den Zehnten zu Miehlen (Miliene) vor. Hinsichtlich der Stadt St. Goar und dem rheinaufwärtigen (ofgenden Zoll und all derjenigen Güter, in denen Graf Eberhard und Johann gleichfalls mit Diether in Gemeinschaft saßen, beanspruchen sie, dass dieses Gut ihnen anerstorben ist, da sie dazu geboren sind
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 434 (hiervon der Rv.) - Kopie (um 1430); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 57) - Kopie (16. Jh.); Die Zeit der Ausstellung wird bestimmt durch die Vollmacht für die Schiedsleute vom 23. Juli 1326 (Demandt: Regesten zu den Urkunden der Grafen von Katzenelnbogen S. 226 Nr. 667) und ihren Schiedsspruch vom 1. September des Jahres (Demandt: Regesten zu den Urkunden der Graen v. Katzenelnbogen S. 228 Nr. 673)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 163; Verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1833.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 434 (hiervon der Rv.) - Kopie (um 1430); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 57) - Kopie (16. Jh.); Die Zeit der Ausstellung wird bestimmt durch die Vollmacht für die Schiedsleute vom 23. Juli 1326 (Demandt: Regesten zu den Urkunden der Grafen von Katzenelnbogen S. 226 Nr. 667) und ihren Schiedsspruch vom 1. September des Jahres (Demandt: Regesten zu den Urkunden der Graen v. Katzenelnbogen S. 228 Nr. 673)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 163; Verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1833.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International