Dr.iur.utr. Christoph Rehlinger, Domscholaster und oberster Domkustos und Offizial, Propst des Nebenstifts St. Veit zu Freising, verfügt unter Zustimmung des Bischofs Veit Adam zu Freising und des Domkapitels, einen der beiden von ihm in der Benediktuskapelle gestifteten Jahrtage künftig in der St. Michaelskapelle abzuhalten, an allen Samstagen nach der Komplet die Marianische Antiphon und an den Festtagen Mariä Himmelfahrt und St. Michael nach der Laudes ein Amt zu singen; ferner regelt er die Aufgaben, die der alte Chorsänger, der nicht mehr singen kann, als Gegenleistung für die von ihm (Rehlinger) gestiftete Pension übernehmen muss; S: Dr. Christoph Rehlinger

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv