Johann Heinrich Franz Dominikus Reichsgraf von Hohenwaldeck und Maxlrain, Domdekan von Freising, regelt testamentarisch sein Begräbnis, setzt zugunsten der Armen, die den Trauergottesdiensten beiwohnen werden, sowie zugunsten des Franziskanerklosters Freising, des Kapuzinerklosters Erding, der Weltpriesterschaft der Stadt Freising und seiner Bediensteten Legate aus und setzt die verwaisten Kinder der Freifrau von Lindenfels zu Erben sowie das Heilig-Geist-Spital Freising als Ersatzerben ein; S: Johann Heinrich Franz Dominikus Reichsgraf von Hohenwaldeck und Maxlrain. Nachtrag vom 20. Oktober 1720

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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