Wigeleis vom Wolfstein, Ritter, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden, dass Hans Flock zu Dechendorf das Recht habe, einen Wasserfluss zu nutzen, der ihm vom Chuntz Ott daselbst streitig gemacht wurde. - Siegelzeugen: Hans Pirckheimer, Hans Ryeter und Heinrich Slüsselfelder.

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Staatsarchiv Nürnberg