Denninger Büttner zu Hörlebach beim Landhaus (vermutl. H., Gde. Wolpertshausen) der vor Jahren seiner Mutter Barbara, der Witwe Lienhard Büttners, ein nach Lage und Anstößern näher beschriebenes, aus Äckern und Wiesen bestehendes und der Präsenz bei St. Michael in Schwäbisch Hall zu Eigen gehörendes Feldlehen in Hörlebach abgekauft, dieses Geschäft den Präsenzpflegern jedoch verschwiegen und das Lehen folglich auch nie ordnungsgemäß bestanden oder aufgegeben hat, anerkennt, dass der Haller Rat sein Lehen einzuziehen befugt gewesen wäre, dies jedoch auf seine Bitten hin aus Gnade nicht getan hat, und erklärt sich einverstanden, dass zwar die regelmäßigen jährlichen Gülten unverändert bleiben, das Lehen jedoch künftig nicht mehr gegen Handlohn und Hauptrecht in bisheriger Höhe, sondern nur noch "nach herrengülts gewonheit vnd recht" gegen jeweils 21 fl Laudemium aufgegeben oder bestanden werden kann.