Eheberedung zwischen Erasmus von Helmstatt, Sohn des verstorbenen Adam von Helmstatt und der Helena von Seckendorff, einerseits und Agnes von Venningen, Tochter Eberhard von Venningens und der Magdalena Landschad von Steinach, andererseits, beteidingt durch Hans von Neipperg, Christoph von Helmstatt, Vogt zu Bruchsal (Brussel), die Brüder Hans Konrad und Hans Philipp von Helmstatt, Bernhard Göler von Ravensburg und Johann von Helmstatt seitens des Bräutigams sowie Pleickard Landschad von Steinach, kurpfälzischer Vogt zu Mosbach, Hans von Venningen, Pleickard von Venningen und Johann Philipp von Helmstatt seitens der Braut. Die Ehesteuer der Braut beläuft sich auf 1000 rheinische Gulden Kapital (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), jährlich zu verzinsen mit 50 Gulden, dazu standesgemäße Kleider, Kleinodien und Schmuck. Der Bräutigam widerlegt 1300 Gulden, jährlich zu verzinsen mit 65 Gulden, versichert auf einer Schuldverschreibung des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Veldenz über 2000 Gulden Kapital, datiert von 1570 September 29 (Michaelis), und verschreibt 300 Gulden als Morgengabe. Der Verzicht der Braut auf ihr väterliches und mütterliches Erbe wird hinfällig, falls ihre Brüder ohne Leibeserben bleiben; insbesondere erhebt sie für diesen Fall Anspruch auf das Erblehen Schloss und Dorf Eichtersheim (Euchtersheim) samt allen Zugehörungen, das aufgrund testamentarischer Verfügung des verstorbenen Jörg von Bach vom 26. Juli 1536 dessen "basen und dochter" Magdalena Landschad, der Mutter der Braut, zugefallen ist und im Besitz von deren Leibeserben bleiben soll.