Die Schöffen der Stadt Xanten bekunden, dass vor ihnen Dietrich inger Louwen, Bürger von Xanten, bekannt hat, dass er mit Zustimmung des Magisters Johann Huefnagel, seines Schwiegersohns, dem Magister Nikolaus de Bomel, Advokat in der Kölner Kurie, für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme einen Erbjahrzins von 6 Schilling solcher Pfennige, mit welchen in der Stadt Köln 2 Mark [Kapital] bezahlt werden, aus seinem Haus und Hofstatt in Xanten in der Blindestraße (in Ceco vico) zwischen den Häusern der Aleydis von Birten (Byrthen) und des Dietrich von Galen verkauft hat. Der Zins ist am Martinstag [11. November] unter den in Xanten üblichen Bedingungen zu zahlen. Dies gelobte er. Das Recht der Stadt Xanten bleibt vorbehalten. - Siegelankündigung auf Bitten Dietrichs und Johanns. Datum 1351 sabbato post cineres.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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