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Die militärische Bedeutung der Donau von Ulm bis Passau als Nachschublinie und als Operationshindernis aus nördl. und südl. Richtung
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Generalstab >> Generalstab >> Rekognoszierung >> Rekognoszierungen nach 1871
1899
enthält u.a.: (Beilage 14 zu Nr. 831)
Flußkarten der Donau innerhalb Bayerns
Donau I. Abt.:
Von der Illermündung bis zur Elchinger Brücke, Km. 0 - 11 Strassen- und Flußbauamt Dillingen
Donau II. . Abt.:
Elchinger Brücke bis zur Bibereinmündung, Km. 11 - 18 Strassen Flußbauamt Dillingen
Donau III. Abt.:
Von der Bibermündung bis zur Offinger Brücke, Km. 18 - 33 Strassen- und Flußbauamt Dillingen
Donau IV.. Abt.:
Von der Offinger- bis zur Dillinger Brücke, Km. 33 - 50 Strassen- und Flußbauamt Dillingen
Donau V. Abt:
Von der Dillinger- bis zur Gremheimer Brücke, Km. 50 - 63 Strassen- und Flußbauamt Dillingen
Donau VI. Abt.:
Von der Gremheimer Brücke bis zur Bauamtsgrenze, Km. 63 - 69 Strassen- und Flußbauamt Dillingen
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.