Heinrich Kruch und seine Ehefrau Mechthild, Bürger zu Ulm, vermachen ihrer Tochter Agnes, die bei den Bedürftigen außerhalb der Stadt Ulm bei St. Katharina lebt [abgegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] einen jährlichen Zins von 15 Schilling Heller. Dieser Zins gefällt von ihrem Haus und der zugehörigen Hofstatt. Er soll nach dem Tod der Eheleute ihrer Tochter auf Lebenszeit ausbezahlt werden, gleichgültig ob das Haus vererbt oder verkauft wird. Nach dem Tod ihrer Tochter sollen die zwei ehrbarsten Insassen des Spitals diesen Zins einnehmen, und zwar die Hälfte an Weihnachten und die andere Hälfte am 24. Juni ("ze sunewenden"), und damit an den Jahrtagen der Stifter Essen und Getränk für die Bedürftigen im Spital kaufen. Stirbt ihre Tochter vor den Eltern, dann fällt der Zins sofort nach deren Tod an die Bedürftigen zu St. Katharina, die damit wie vorher bestimmt verfahren sollen.