Hans v. Stetten schreibt an Konrad Echter, dass er den von ihm auf den 7. Juli (friitag vor sant Kilians tag) nach Erbach angesetzten Tag zwischen...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1458 Juli 5
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefdg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt Hauarchiv Abt. D 4 Konv. 1 fasc. 4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: under mym insigel an mitwochen vor sant Kylianstag a. etc. 58
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Stetten schreibt an Konrad Echter, dass er den von ihm auf den 7. Juli (friitag vor sant Kilians tag) nach Erbach angesetzten Tag zwischen ihm (Stetten) und dem Grafen [Philipp] v. Katzenelnbogen nicht besuchen könne, da er aus anderen dringenden Gründen verhindert und es ihm auch nicht möglich sei, seine Freunde zu schicken. Er möge es ihm nicht verübeln, dass er den Tag nicht rechtzeitig widerboten habe, aber die Zeit sei ihm zu kurz geworden. Zum Zeichen seines guten Willens und seiner ernsten Absicht, die Sache zu Ende zu bringen, werde er sich seinem (Echters) alleinigen gütlichen oder rechtlichen Entscheid fügen, sofern der Graf v. Katzenelnbogen ihn auch annehme. Er (Echter) kenne ja seine Forderung, die auf 100 Gulden für zwei Hengste laute, ohne den Schaden, den er deswegen inzwischen dafür erlitten habe. Stimme der Graf diesem Verfahren nicht zu, so bitte er um einen neuen Tag zu Buchen (Buchein), da dieses sowohl für den Grafen als ihn (Stetten) günstig gelegen sei. Den Termin möge man ihm 14 Tage vorher mitteilen. Im übrigen versehe er sich von ihm als einem Freunde alles Gute
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 6383
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Stetten schreibt an Konrad Echter, dass er den von ihm auf den 7. Juli (friitag vor sant Kilians tag) nach Erbach angesetzten Tag zwischen ihm (Stetten) und dem Grafen [Philipp] v. Katzenelnbogen nicht besuchen könne, da er aus anderen dringenden Gründen verhindert und es ihm auch nicht möglich sei, seine Freunde zu schicken. Er möge es ihm nicht verübeln, dass er den Tag nicht rechtzeitig widerboten habe, aber die Zeit sei ihm zu kurz geworden. Zum Zeichen seines guten Willens und seiner ernsten Absicht, die Sache zu Ende zu bringen, werde er sich seinem (Echters) alleinigen gütlichen oder rechtlichen Entscheid fügen, sofern der Graf v. Katzenelnbogen ihn auch annehme. Er (Echter) kenne ja seine Forderung, die auf 100 Gulden für zwei Hengste laute, ohne den Schaden, den er deswegen inzwischen dafür erlitten habe. Stimme der Graf diesem Verfahren nicht zu, so bitte er um einen neuen Tag zu Buchen (Buchein), da dieses sowohl für den Grafen als ihn (Stetten) günstig gelegen sei. Den Termin möge man ihm 14 Tage vorher mitteilen. Im übrigen versehe er sich von ihm als einem Freunde alles Gute
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 6383
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ