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Klage des Herman Schencking zur Wyck ./. den früheren Ratsverwandten Hillebrand Plonies. Kläger klagt das Kapital einer ihm abgetretenen Rentverschreibung des Ludolf von Galen von 1609 ein, für das der Beklagte Bürgschaft übernommen hat.
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Klage des Herman Schencking zur Wyck ./. den früheren Ratsverwandten Hillebrand Plonies. Kläger klagt das Kapital einer ihm abgetretenen Rentverschreibung des Ludolf von Galen von 1609 ein, für das der Beklagte Bürgschaft übernommen hat.
Darin: Anlage 1 (Abschrift): Rentenverschreibung von 29.9. 1609 (am Abend Michaelis Archangeli). Die Eheleute Ludolf von Galen zum Ermelinckhove und Margarete Valcke verkaufen dem Domdechanten Arnold von Büren, dem Domherrn Wilhelm von Elverfeldt senior und dem Kaspar Rexing als Testamentsvollstreckern des + Domprobstes Goswin von Raesfeld eine Rente von 90 Rthl. und verpfänden ihre Güter Suthoff, Brunsterman, Heggeman und Westerman im Ksp. Walstedde, Bsch. Ameke. Bürgschaft übernehmen die Eheleute Hillebrand Plonies und Richtmoet Clevorn unter Verpfändung ihres Hauses am Servatiitor. Anlage 2 (Abschrift): Goswin von Raesfeld tritt diese Rentverschreibung am 20.2. 1617 dem Kläger ab. Anlage 3 (Abschrift): Otto Schenckinck, Bischof zu Wenden, erklärt am 29.1. 1596, von Werner Plönies ein Darlehen von 600 Rthl. erhalten zu haben; er will die Schuld durch Lieferung von Roggen abtragen. Mit ihm verpflichtet sich sein Vetter Rudolf Schenckinck, Probst zu Wenden. Anlage 4 (Abschrift): Werner Plönies tritt am 14.3. 1622 alle seine Ansprüche aus vorstehendem Rechtsverhältnis, insbesondere seinen Schadensersatzanspruch wegen des nicht gelieferten Roggens an den Beklagten ab. Anlage 5 (Original): Brief des Bischofs Otto Schenckinck vom 24.1. 1623 an den Rat in Münster, den Prozess und die Gegenforderung betreffend.
Enthält: Der Beklagte rechnet auf mit einer ihm von seinem Bruder Werner Plonies abgetretenen Forderung gegen den + Domprobst Rudolf Schencking in Wenden, dessen Erbe der Beklagte, sein Bruder, geworden ist. Erwähnt werden Tilman Don (Dorr ?) in Parnau in Livland (Siegel). Hans Haese in Riga (Siegel); Paul Leidenberg in Livland.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.