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Erzbischof Gerhard I von Mainz entschädigt das Kloster Ulnhausen ord. Cicterc. für die Abtretung eines Weinberges zu dem Bau des Schlosses Fürsteneck (vgl. Nr. 12) bei Heimbach durch Überweisung einer näher bezeichneten Waldparzelle.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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