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Ulrich der Ende, Propst und Pförtner (praepositus et portinarius) des Klosters St. Gallen, bestimmt, daß Heinrich genannt Frost, Heinrich genannt Flissing d. J. und die Kinder von Konrad von Balgingen aus Rottweil, Lehensträger des Zinslehens in Wurmlingen, sowie ihre Nachkommen oder Rechtsnachfolger für dasselbe jährlich 1 Malter Roggen zu Zinsen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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