Die Brüder Georg, Wolf und Hieronymus von Breit (Braite), des verstorbenen Hansens Söhne, bekunden, dass sie mit Billigung Bischof Konrads [II.] von Würzburg als Lehnsherrn an Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zur Burgkh) ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach (Prettach) im Amt Neuenstadt am Kocher verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 800 rheinischen Gulden Landeswährung, leisten Währschaft und setzen alle ihre Güter zu Unterpfand.