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C Rep. 335 Stadtbezirksgericht Berlin-Marzahn (Bestand)
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> C Bestände (Ost-) Berliner Behörden bis 1990 >> C 5 Justizbehörden und -einrichtungen >> C 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften
1979 - 1981
Vorwort: C Rep. 335 Stadtbezirksgericht Berlin-Marzahn
1. Behördeninformation
Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz der DDR vom 02.10.1952 bestand für jeden Landkreis sowie für jeden Stadtkreis bzw. für jeden Stadtbezirk ein Kreisgericht.
Die Kreisgerichte in den Stadtbezirken Ost-Berlins führten die Bezeichnung "Stadtbezirksgericht Berlin-", ergänzt um den jeweiligen Namen des Stadtbezirks. Dieses Gericht wurde mit dem Stadtbezirk 1979 gebildet und aus dem Gebiet des ehemaligen Stadtbezirkes Lichtenberg herausgelöst. 1986 wurde einige Ortsteile herausgelöst und zum neuen Stadtbezirk Hellersdorf formiert.
Das Stadtbezirksgericht Berlin-Marzahn hatte seinen Sitz in der Parkstraße 81.
Jedes Kreisgericht wurde von einem Direktor bzw. einer Direktorin geleitet. Die Rechtsprechung wurde durch Kammern ausgeübt, die in den Verhandlungen mit einem Richter und zwei Schöffen besetzt waren. Außerdem bestanden bei den Kreisgerichten unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen.
Die Zuständigkeit der Kreisgerichte erstreckte sich auf die Gebiete des Zivil-, Familien-, Arbeits- und Strafrechts. Sie waren Eingangsinstanz; daneben entschieden sie über Einsprüche gegen Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte (Konflikt- und Schiedskommissionen).
Gegen Urteile des Kreisgerichts gab es als Rechtsmittel zum Bezirksgericht die Berufung (durch die Parteien) und den Protest (durch den Staatsanwalt), gegen Beschlüsse die Beschwerde; bereits rechtskräftige Entscheidungen konnten im Kassationsverfahren durch das jeweilige Bezirksgericht oder das Oberste Gericht der DDR aufgehoben werden. (vgl. dazu auch: wikipedia)
Mit dem Gesetz über die Zuständigkeit der Berliner Gerichte vom 25.09.1990 wurde die Aufgaben des Stadtbezirksgerichts Berlin-Marzahn als Zweigstelle Wartenberger Straße 40 (Hohenschönhausen) vom Amtsgericht Schöneberg übernommen. Zum 01.05.1995 übernahm das Amtsgericht Hohenschönhausen die Aufgaben.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. September ein Mantelgesetz, das die Geltung West-Berliner Rechts auch im Ostteil nach dem 3. Oktober 1990 regelte. Danach wurden sämtliche Gesetze für den Ostteil Berlins, soweit sie nicht laut Einigungsvertrag weiter Gültigkeit hatten, aufgehoben. Das Abgeordnetenhaus stimmte am 27. September 1990 für das Mantelgesetz. Damit waren die Voraussetzungen für eine Rechtseinheit in Berlin ab dem 3. Oktober 1990 geschaffen.
Die Benutzung erfolgt über Findbuch und Datenbank.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand wird wie folgt zitiert:
Landesarchiv Berlin C Rep. 335 Stadtbezirksgericht Berlin-Marzahn, Nr. …
3. Literaturhinweise
Gerichtsverfassungsgesetz 1952 (insbes. §§ 38 - 45)
Gerichtsverfassungsgesetz 1959 (§§ 50 - 56)
Gerichtsverfassungsgesetz 1963 (§§ 36 - 43)
Gerichtsverfassungsgesetz 1974 (§§ 22 - 28)
GVBl. 1990, Nr. 67, S. 2076-2077
GVBl. 1991, Nr. 43, S. 2230-2231
-Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, hrsg. von der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg.
-Aufbau und Arbeit der demokratischen Berliner Justiz 1949, Berlin 1950.
-Neue Justiz. Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, hrsg. von der Deutschen
Zentralverwaltung für Justiz 1947-1949, vom Ministerium der Justiz der DDR 1950 ff.
-Verzeichnis der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate auf Staats-, Bezirks- und Kreisebene in der DDR und Berlin (Ost). Gesamtdeutsches Institut, Bonn 1987.
-Zur Geschichte der Rechtspflege in der DDR. Autorenkollektiv unter Leitung von Hilde Benjamin, Bd. 1945-1949, Berlin 1976; Bd. 1949-1961, Berlin 1980.
-Blaschke, Karlheinz: Die Kassation von Justizakten. In: Archivmittelungen. Zeitschrift für Theorie und Praxis des Archivwesens, hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, 5. Jg. (1955), H. 3, S. 20 ff.
-Behlert, Wolfgang: Die Generalstaatsanwaltschaft. In: Steuerung der Justiz in der DDR. Einflussnahme der Politik auf Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Köln 1994.
-Engelmann, Roger; Vollnhals, Clemens (Hrsg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR, hrsg. von, Berlin 1999 (= Analysen und Dokumente, Band 16, Wissenschaftliche Reihe der Bundesbeauftragten).
-Köbler, Gerhard; Pohl Heidrun: Deutsch-deutsches Rechtswörterbuch, München 1991.
-Limbach, Jutta: Recht und Unrecht in der Justiz der DDR. In: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1992, S. 170 f.
-Lohmann, Ulrich: Gerichtsverfassung und Rechtsschutz in der DDR, Opladen 1986.
-Reuß, Ernst: Vier Sektoren - Eine Justiz. Berliner Justiz in der Nachkriegszeit, Berlin 2003.
-Reuß, Ernst: Berliner Justizgeschichte. Eine rechtstatsächliche Untersuchung zum strafrechtlichen Justizalltag in Berlin von 1945-1952, dargestellt anhand der Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichts Berlin-Mitte. In: Berliner Juristische Universitätsschriften. Grundlagen des Rechts, Bd. 17, Berlin 2000.
-Schöneburg, Karl Heinz: Staat und Recht in der Geschichte der DDR, Berlin 1973.