Heinrich Tungkl (Herr von Bernitzko), Landvogt der Markgrafschaft Niederlausitz, im Namen des Königs Ludwig (II.) von Ungarn und Böhmen, belehnt Hans von Köckritz mit dessen väterlichen Erbgut, Rittersitz und Dorf Schenkendorf, mit allem Zubehör. Zugleich werden auf des Belehnten Bitte hin dessen Vettern - die Brüder Georg, Hans und Andres von Köckritz - zu gleichen Teilen mitbelehnt; für den Fall, dass er ohne männliche Leibeserben stirbt. Die Brüder ihrerseits sollen ihm die Gesamthand an ihren Erbgütern verschaffen. am tagk Sandt Katherinen im XV.ct vnd dreivndzweinzigisten Jare;. Lubben. Siegel am Pressel