Die Richter des Mainzer Stuhls beurkunden: Zwischen dem Rektor der Pfarrkirche in Dettelbach Konrad Rimbach als Kläger auf der einen Seite sowie Abt Konrad [Herloch] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg als Beklagte auf der anderen Seite war es zu einem Rechtsstreit wegen einiger Novalzehnten und anderer Dinge gekommen. Dieser Rechtsstreit wurde zunächst vor dem Würzburger Domherren und Generalvikar des Würzburger Bischofs Lorenz [von Bibra] Johannes Schott ausgetragen. In seinem Endurteil hatte dieser die Klage des Konrad Rimbach verworfen und diesen dazu verurteilt, das Kloster in der Angelegenheit nicht weiter zu belästigen. Dagegen hatte dieser Appellation an den Mainzer Erzbischof eingelegt. Daraufhin wurde die Angelegenheit nun vor ihnen ausgetragen. Nach Schilderung des Prozessverlaufs sprechen die Stuhlrichter ihr Endurteil. Sie bestätigen darin das von Johannes Schott gefällte Urteil, weisen die Appellation zurück und verurteilen den Kläger zum Tragen der Prozesskosten. Dies wird in ihrem Auftrag von dem öffentlichen Notar Bernhard Hußlin beurkundet. Zeugen: Die öffentlichen Notare Baptist Leiss und Johannes Fries. Aussteller: Mainzer Stuhlrichter. Empfänger: Geistliche Amtsträger sowie öffentliche Schreiber und Notare im Erzbistum Mainz

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Staatsarchiv Würzburg
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