Rudolf von der Planitz (Plowenicz) beurkundet, dass er seine Herrn, den Markgrafen Friedrich [III.] von Meißen{1}, dessen Brüder sowie deren Vasallen und Untertanen (hern, manne, lande und lute) nicht mehr anfeinden (nymer vind werden) und ihnen nicht mehr schaden (sy beschedigen) wird. Er gelobt, ihnen treu zu dienen und verspricht, Streitigkeiten mit deren Vasallen und Untertanen von ihnen oder deren Amtleuten rechtlich beilegen zu lassen. Falls sein Erbherr (erbe herre){2} mit den Markgrafen in Krieg oder Fehde kommen sollte, darf er diesem jedoch zu seinem Recht verhelfen. - Siegel des Ausstellers angekündigt. 1 Name und Titel des Markgrafen steht auf Rasur. 2 Vgl. Regest bei Mansberg.

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Sächsisches Staatsarchiv
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