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König Rudolf beurkundet eine Sühne zwischen Heinrich [von
Weilnau], Abt von Fulda, und den Brüdern Heinrich und Berthold Kunege,
wonach diese gege...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1251-1300
1290 Mai 11
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (Rest)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... und ist daz geschehen nach Gotes geburte tusint iar zweihundert und nunzik iar an dem dage der uffart unsers Herren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Rudolf beurkundet eine Sühne zwischen Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, und den Brüdern Heinrich und Berthold Kunege, wonach diese gegen eine Entschädigung von insgesamt 40 Mark Silber auf das dem Kloster gehörende Gut Sömmerda (Sumerde) verzichten. Die Entschädigung, 20 Mark Silber an Michaelis [September 29] in diesem Jahr und weitere 20 Mark im Land gängiger Silberwährung (lantsilber) ein Jahr darauf, zahlt ihnen der Fuldaer Abt in Erfurt. Sollten die ersten 20 Mark Silber nicht innerhalb von acht Tagen nach Michaelis bezahlt werden, sollen den zwei Brüdern von den 18 Maltern, die der Abt als Zehnt in Sömmerda erhält, neun Malter gegeben werden. Wenn die 40 Mark Silber gar nicht gezahlt werden, sollen die Brüder die 18 Malter von Fulda als erbliches Lehen erhalten und davon dem Kloster Fulda jährlich ein Pfund Wachs geben. Für 40 Mark kann das Kloster Fulda die 18 Malter wieder zurückkaufen. Im Gegenzug verpflichten sich die beiden Brüder eidlich zur Übergabe aller Urkunden an das Kloster Fulda, die Fuldaer Gut in Sömmerda oder sonstwo im Land Thüringen (Duringen) betreffen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCXVII; Regest: RI VI 1, Nr. 2312; Rübsam, Heinrich V., Nr. 17
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/1290-05-11_1_0_6_1_0_2619_2312)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.