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Der Herrenmeister Graf v. Hohenstein erteilt Herrn Albrecht Wullfen, Graf von Mannsfeld auf den Todesfall oder Resignation des Herrn Komturs von Hoppenkorb die Anwartung auf die Komturei Wietersheim, welcher aber sein Recht an Hilmar Ernst von Münchhausen mit der Bedingung zediert, daß nach seinem Absterben die Priorität ihm wieder bevorstehe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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