Bischof Heinrich von Konstanz, Komissar und Kollektor für den von Papst Gregor XI. ausgeschriebenen Papstzehnten in Alemannien, teilt den Dekanen, Kämmerern, Plebanen und Vizeplebanen seiner Diözese mit, dass sich die Augustinerinnenklöster mit ihm wegen des Zehnten verglichen haben, hebt Exkommunikation, Suspension und Interdikt auf und gebietet, gottesdienstliche Funktionen bei denselben wie früher zu verrichten und vorstehendes zu publizieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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