Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit seinen Räten erneut einen Vertrag zwischen der Witwe [Anna] von Rodenstein und den Vormunden ihrer Kinder, da es zu erneuten Streitigkeiten kam, nachdem bereits am Montag nach St. Kilian [= 12.07.] zu Heidelberg ein Vertrag geschlossen worden war. Die Witwe forderte, dass ihr die Hälfte von Frucht und Wein dieses Jahres von den Gütern des Hans von Rodenstein (+) zukommen sollte, da es sich um fahrende Habe handle, die ihr laut Vertrag zur Hälfte zustünde. Laut der Vormunde standen die Früchte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch im Feld und wären daher keine fahrende Habe. Da es ein Streit zwischen Mutter und Kindern ist und der Vertrag dem Pfalzgrafen das Recht eingesteht, bei Streitigkeiten zu entscheiden, entscheidet dieser, dass die Vormunde der Witwe die Frucht aus der Mark zu Dalsheim inklusive jener Frucht, die von dem Zehnten zu Morschheim (Morsheim) dorthin geführt wird, sowie 4 Fuder Wein von der nächsten Ernte und dem nächsten Herbsten ausrichten sollen. Das soll der Witwe genügen und alles andere den Kindern zustehen. Die Witwe hat zugestimmt, dass sie die Kosten an ihren Knechten oder Arbeitern mittragen will und den Kindern weiterhin für ein zweites Jahr ihren Kasten, ihre Scheuern und Keller zum Gebrauch leihen will. Das Stroh von der Frucht der Witwe soll wieder auf die Güter der Kinder kommen.
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