Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seiner Räte in etlichen Streitigkeiten zwischen Graf Bernhard zu Eberstein dem Älteren einer- und Ulrich von Flehingen andererseits, nachdem dies auf mehreren Gerichtstagen von den Räten angehört wurde. Dies betrifft [a.] ein Viertel an Schloss und Stadt Gochsheim (Goßpolczheim) mit Zugehörde und Gerechtigkeit, was einst Peter von Talheim (+) von Graf Johann von Eberstein laut etlicher Briefe gekauft hatte und auf Ulrich über seine Ehefrau gekommen ist; [b.] eine Strafbuße (frevel) betreffend Hans von Hardheim (Hartheim); [c.] Baugeld zu Gochsheim. Beide Parteien hatten in einer Veranlassung vom 23.1.1478 versprochen, die Entscheidung ohne weitere Appellation anzuerkennen, die wie folgt ausfällt: [1.] Ulrich soll das Viertel an Gochsheim, wie es Peter mit Zustimmung Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz von Graf Johann von Eberstein gekauft und hinterlassen hatte, mit allem Zugehör und dazugehörigem Schriftgut an Bernhard überantworten. Im Gegenzug verschreibt Bernhard dem Ulrich 250 rheinische Gulden kurfürstlicher Währung auf die jährliche Gülte zu Gochsheim, sodass Ulrich und seine Erben dies jährlich um Weihnachten, ohne eigene Kosten und gegen Quittung zu Bretten, Bruchsal oder Heidelsheim erhalten. Diese Zahlung gilt, bis Bernhard oder seine Erben sie mit 5.000 Gulden Hauptgeld vor St. Johann Baptist [= 24.6.] lösen. [3.] Für die bisherigen Nutzungsrechte und das, was Peter und Simon von Talheim (+) dort von der Herrschaft Eberstein rührend besaßen, worunter auch die Gefälle des Vorjahrs 1479 fallen, gibt Bernhard dem Ulrich bis Pfingsten 250 Gulden. [4.] Gefangene beider Seiten sind unverzüglich und ohne Entgelt gegen Urfehde freizulassen. [5.] Damit ist die ganze Angelegenheit und alles damit Zusammenhängende geschlichtet. Als pfalzgräfliche Räte werden genannt: Blicker Landschad von Steinach; Hofmeister; Doktor Thomas Dornberg, der Memminger, Kanzler; Erkinger zu Rodenstein, Marschall; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Engelhard von Neipperg, Ritter und Viztum zu Neustadt; Doktor Nikolaus von Öwisheim; Philipp Forstmeister.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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