Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
4/13 [Nr. 5]: Chph. Nippenburger gegen Dr. Bernhard Rohrbachs Witwe: Dotatio filia.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. II (Nr. 3-6)
1535
Enthält: Klage des Christoph Nippenburger, Goldschmids in Tübingen im Namen seiner vor 3 - 4 Jahren geheirateten Frau Katharina geb. Rohrbach gegen seine Schwiegermutter Dorothea [geb.] Bryning, Witwe der (lt. Haller 2,99 spätestens Januar 1530 gestorbenen) Dr. med. Bernhard Rohrbach um ein Zugeld. Frau Rohrbach lehnt ab: da Katharina minderjährig war und die Heirat ohne Wissen und Willen der Mutter und der 3 Brüder geschah, bestehe nach dem Stadtrecht von Tübingen kein Anspruch auf Zugeld. Urteil: die Klage wird abgewiesen, beide Parteien tragen ihre Kosten.; fol. 275-319v: Verhandlungsprotokolle mit inserierten Dokumenten; fol. 321-356 Dokumente.; a) 278-279 (auch 321-322) Klagschrift Nippenburgers vom 22.10.1534: die Schwieger gab trotz Befehls Herzog Ulrichs weder Zugeld noch sonstige mütterliche Hilfe für ihre Tochter; Dr. Bernhard Rohrbach habe diese testamentarisch bedacht; er bittet um ein Zugeld wie die andern Kinder ausgesteuert wurden; b) 279-281v (auch 330-332) Antwort der Frau Rohrbach vom 5.4.1534: sie gab Nippenburger ein halbes Jahr täglich 2 Mass Wein und etwa 50 fl. handelte nicht gegen herzoglichen Befehl, befolge ein Testament sobald es vorgelegt werden, auf ihre erbliche Habe hätten die Kinder erst nach ihrem Tod Anspruch, ein Kind wurd zu Lebzeiten des Vaters ausgesteuert; c) 281v-285 (auch 327-329v): Replik Nippenburgers vom 10.11.1534. Darin Rohrbach riet ihm zur Wiederverheiratung, das ich dann ... dochter verstände; sie mache ein Kind zum Herrn, das andre zum Bettler; sie gab nur 1 Omen Wein ins Kindbett; ihr Sohn Christoph (MUT 80,13, imm. 1522) lieh ihm 40 fl. gegen eine Quittung, die er achtmal ändern musste; sie selbst lieh 15 fl. gegen Pfand; Katharina wurde daheim mit Messer angegriffen; d) 285-289 (auch 323-326) Duplik Frau Rohrbachs vom 19.11.1534: ihre Tochter war wenig über 13 Jahre als sie sich die Ehe versprachen; Frau Rohrbach gab 1531 von Fasten bis Pfingsten und 1532 von ... bis Jacobi täglich 2 Mass Wein; sie ersetzte Christoph Rohrbach die geliehenen 40 fl. und gab 15 fl. ohne Pfand dazu; Nippenburger bedrohte und schmähte sie, Katharina wurde nie angegriffen; es gibt kein Testament Dr. Rohrbachs; Nippenburger verschenkt und vertut alles; er mietet grosse, hübsche Häuser um 12 fl. jährlich und 3 fl. für den Laden; e) 289-291 (auch 354-354v und 320v) Schlussreden; f) Zeugen: 293-294v: Beweisartikel Nippenburgers: Als er 4 Wochen in Strassburg war, sagte Frau Rohrbach, er habe falsches Silber gemacht und werde verbrannt und veranlasste Katharina, Kleider und Hausrat zu verkaufen und zu verreisen; der Probst von Urach (MUT 63,67 mag. Johann Rohrbach decani filius) liess ihn durch den Vogt in Urach festnehmen; Christoph Rohrbach schlug ihn; 299 Zeugenliste Nippenburgers; 298-302v Zeugenverhör durch Mag. Gabriel Sattler (MUT 87,8, Roth 168) am 7.3.1535 298: mag. Jerg Frevell, Arzt zu Tübingen, Frau Rohrbach von Vaterseite verwandt: vor 2 Jahren kam Katharina in sein Haus: ihr Mann habe ein Messer nach ihr geworfen, er dürfe wegen falscher Arbeit nicht mehr zurück nach Tübingen, sie tät sich etwas an, wenn sie zu ihm zurück müsste, möchte ins Kloster; D. Gell (Müller) bemühte sich einen Tag lang in das Altvogts Hans Breuninger Haus um sie; ihr Schwesterlein Berbelin brachte ihr einen Rock und ein Barett in sein Haus; er nahm an; auf Geheiss der Mutter; er brachte Katharina zu ihrem Bruder Bernhard (MUT 59,68) nach Hochdorf unter Kirchen (Kirchheim u. T.) gelegen; doch die Mutter und die Brüder verlangten die Rückführung und wollten Katharina nicht von Nippenburger scheiden; 299v-300: Conlin Sattler, des Gerichts und sein Sohn Michael Sattler, beide zu Urach, berichten über die versuchte Festnahme Nippenburgers in ihrem Haus am 28.10.1533 nachts 10 Uhr durch den Untervogt Bastian Westernach, angeblich "von Schwager Probsts wegen; 301 v: Barbara Ludwig, war ab 2.2.1531 Magd Frau Rohrbachs: den Nippenburger habe Katharina eingeladen, nicht Frau Rohrbach; diese habe ihn mit seinen Geschenken abgewiesen; 302v: Bastian Brendlin von Lauingen, einst Nippenburgers Geselle, wurde am rechten Arm getroffen, als Christoph Rohrbach den Nippenburger schlagen wollte um Martini 1534 in der Neckarhalde zwischen Haus Trosts und Enders Goldschmids Haus.; 303-305; Artikel der Frau Rohrbach: Katharina wollte nicht mehr bei Nippenburger bleiben und zu ihrem Bruder reiten; sie legt in einem anderen Haus fremde Kleider an, damit Nippenburger sie nicht kenne auf dem Weg; Frau Rohrbach riet ab; 305-307: Fragstücke Nippenburgers: seine Frau war bei der Heirat 16 Jahre alt; er habe gespielt damit er brot kaufen könne.; 307v: Zeugenliste Frau Rohrbachs; 308v: Dorothee Voglet D. Classen Witwe (MUT 97,1: Nicolaus Esslinger sah vor 3 Jahren öfters Nippenburger und Katharina am Laden in der Kitzenbäckin Haus die Frau Rohrbach verspotten; er machte Eselsohren gegen sie); 309: Barbara Messerschmid von Horb, einst Magd Nippenburgers musste für diesen bei ihrem Vater auf dem Schloss ein Schwert fassen lassen; dazu Nippenburger: das müsse im Pfaffen (mag. Joh. Rohrbach) ü?kert werden; 309-310: Christoph Sockler, Goldschmid, Tübingen: als Nippenburger ein Ross verkauft hatte, verspielte er, nachdem seine Frau das Geld verschlossen und Kindsbanden halb schlafen gegangen war, an einen Gesellen Söcklers bis morgens 4 Uhr einen Harnesch, Zinnkrug, Webstein und 2 Löffel, welches alles erst fortgebracht werden dürfe, wenn seine Frau ins Kindbett komme; 311v-312: Anna Sporer von Balingen, Frau Rohrbachs Magd, hörte vor 4 Jahren im Heuet Katharinas Klage, sie könne nicht mehr bei ihrem Mann bleiben, lieh ihr einen Rock und sah, wie ihr Frau Rohrbach zusprach, bei Nippenburger zu bleiben; 312v: Auszug aus dem Tübinger Stadtrecht: Kinder unter 25 Jahren, die sich überstatt Ihrer Eltern verheiraten, erhalten Neuen Zuschutz (Heiratsgut) sind aber nicht entehrt.; 313-314v gehört nach 319v; 315-315v: Vermittlungsversuch des Rektors vom 18.3.1535: Frau Rohrbach ist nicht bereit, Nippenburgers Schulden zu übernehmen, will aber 60 - 100 fl. und Speise um Katharinas Kinder willen zugeben; 315v-317: Beschlussreden Nippenburgers und Frau Rohrbachs post attestationes publicatas vom 20.3.1535; 317 v: Endurteil, eröffnet am 27.3.1535.; g) Hilfsaktion Bl. 317v-319v: Am 27.3.1535 beschliessen der Rektor D. Zeininger, D. Kallt (MUT 78,14: Jacob Kalt) und D. Kegel (MUT 76,56: Joachim Kegelin) mit Probst Johann Rohrbach : Nippenburger solle seine Schulden nennen, dann verhandle man mit den Gläubigern und bitte Frau Rohrbach, sich Katharinas mit den 2 Kindern und der Schulden anzunehmen; 318: Angebot Frau Rohrbachs: jährlich 10 fl. Zins aus 200 fl. Hauptgut und 45 fl. sofort, aber nur für die Kinder; 318: Schuldenliste Nippenburgers vom 30.3.1535: 173 fl. 8 Batzen 1 Kr.; 318v-319v: D. Jakob Kallt gewinnt die Gläubiger für ein Moratorium von 5 Jahren gegen Bürgschaft Frau Rohrbachs; mag. Martin Eschelbronn (Martin Schimpf), Rürichler und der alte Dekan Heussemayer lehnen ab; 319: am 9.4.1535 erreichen der Rektor, Balthasar Käufelin und Peter Neser die Zustimmung Frau Rohrbachs; 313-313v: Kopie der Bürgschaft Frau Rohrbachs für die einzeln
Rohrbach von Vaterseite verwandt: vor 2 Jahren kam Katharina in sein Haus: ihr Mann habe ein Messer nach ihr geworfen, er dürfe wegen falscher Arbeit nicht mehr zurück nach Tübingen, sie tät sich etwas an, wenn sie zu ihm zurück müsste, möchte ins Kloster; D. Gell (Müller) bemühte sich einen Tag lang in das Altvogts Hans Breuninger Haus um sie; ihr Schwesterlein Berbelin brachte ihr einen Rock und ein Barett in sein Haus; er nahm an; auf Geheiss der Mutter; er brachte Katharina zu ihrem Bruder Bernhard (MUT 59,68) nach Hochdorf unter Kirchen (Kirchheim u. T.) gelegen; doch die Mutter und die Brüder verlangten die Rückführung und wollten Katharina nicht von Nippenburger scheiden; 299v-300: Conlin Sattler, des Gerichts und sein Sohn Michael Sattler, beide zu Urach, berichten über die versuchte Festnahme Nippenburgers in ihrem Haus am 28.10.1533 nachts 10 Uhr durch den Untervogt Bastian Westernach, angeblich "von Schwager Probsts wegen; 301 v: Barbara Ludwig, war ab 2.2.1531 Magd Frau Rohrbachs: den Nippenburger habe Katharina eingeladen, nicht Frau Rohrbach; diese habe ihn mit seinen Geschenken abgewiesen; 302v: Bastian Brendlin von Lauingen, einst Nippenburgers Geselle, wurde am rechten Arm getroffen, als Christoph Rohrbach den Nippenburger schlagen wollte um Martini 1534 in der Neckarhalde zwischen Haus Trosts und Enders Goldschmids Haus.; 303-305; Artikel der Frau Rohrbach: Katharina wollte nicht mehr bei Nippenburger bleiben und zu ihrem Bruder reiten; sie legt in einem anderen Haus fremde Kleider an, damit Nippenburger sie nicht kenne auf dem Weg; Frau Rohrbach riet ab; 305-307: Fragstücke Nippenburgers: seine Frau war bei der Heirat 16 Jahre alt; er habe gespielt damit er brot kaufen könne.; 307v: Zeugenliste Frau Rohrbachs; 308v: Dorothee Voglet D. Classen Witwe (MUT 97,1: Nicolaus Esslinger sah vor 3 Jahren öfters Nippenburger und Katharina am Laden in der Kitzenbäckin Haus die Frau Rohrbach verspotten; er machte Eselsohren gegen sie); 309: Barbara Messerschmid von Horb, einst Magd Nippenburgers musste für diesen bei ihrem Vater auf dem Schloss ein Schwert fassen lassen; dazu Nippenburger: das müsse im Pfaffen (mag. Joh. Rohrbach) ü?kert werden; 309-310: Christoph Sockler, Goldschmid, Tübingen: als Nippenburger ein Ross verkauft hatte, verspielte er, nachdem seine Frau das Geld verschlossen und Kindsbanden halb schlafen gegangen war, an einen Gesellen Söcklers bis morgens 4 Uhr einen Harnesch, Zinnkrug, Webstein und 2 Löffel, welches alles erst fortgebracht werden dürfe, wenn seine Frau ins Kindbett komme; 311v-312: Anna Sporer von Balingen, Frau Rohrbachs Magd, hörte vor 4 Jahren im Heuet Katharinas Klage, sie könne nicht mehr bei ihrem Mann bleiben, lieh ihr einen Rock und sah, wie ihr Frau Rohrbach zusprach, bei Nippenburger zu bleiben; 312v: Auszug aus dem Tübinger Stadtrecht: Kinder unter 25 Jahren, die sich überstatt Ihrer Eltern verheiraten, erhalten Neuen Zuschutz (Heiratsgut) sind aber nicht entehrt.; 313-314v gehört nach 319v; 315-315v: Vermittlungsversuch des Rektors vom 18.3.1535: Frau Rohrbach ist nicht bereit, Nippenburgers Schulden zu übernehmen, will aber 60 - 100 fl. und Speise um Katharinas Kinder willen zugeben; 315v-317: Beschlussreden Nippenburgers und Frau Rohrbachs post attestationes publicatas vom 20.3.1535; 317 v: Endurteil, eröffnet am 27.3.1535.; g) Hilfsaktion Bl. 317v-319v: Am 27.3.1535 beschliessen der Rektor D. Zeininger, D. Kallt (MUT 78,14: Jacob Kalt) und D. Kegel (MUT 76,56: Joachim Kegelin) mit Probst Johann Rohrbach : Nippenburger solle seine Schulden nennen, dann verhandle man mit den Gläubigern und bitte Frau Rohrbach, sich Katharinas mit den 2 Kindern und der Schulden anzunehmen; 318: Angebot Frau Rohrbachs: jährlich 10 fl. Zins aus 200 fl. Hauptgut und 45 fl. sofort, aber nur für die Kinder; 318: Schuldenliste Nippenburgers vom 30.3.1535: 173 fl. 8 Batzen 1 Kr.; 318v-319v: D. Jakob Kallt gewinnt die Gläubiger für ein Moratorium von 5 Jahren gegen Bürgschaft Frau Rohrbachs; mag. Martin Eschelbronn (Martin Schimpf), Rürichler und der alte Dekan Heussemayer lehnen ab; 319: am 9.4.1535 erreichen der Rektor, Balthasar Käufelin und Peter Neser die Zustimmung Frau Rohrbachs; 313-313v: Kopie der Bürgschaft Frau Rohrbachs für die einzeln genannten Schulden Nippenburgers, 23.4.1535; 314-314v: Kopie des Stillstandversprechens der Gläubiger: Jerg vo. Ehingen (PIT 2423 oder 2438 ?); h) Dokumente Bl. 321-356v:; 321-322: Klagschrift Nippenburgers; 331-332: Antwort Frau Rohrbachs; 327-327v: Duplik Nippenburgers; 323-326v: Duplik Frau Rohrbachs; 333-334: Tester Klägers; 335-336v: Beweisartikel Nippenburgers; 338-360: Fragstücke Frau Rohrbachs; 342-344: Zeugenliste Frau Rohrbachs; 345-348: Artikel und Additionalartikel Frau Rohrbachs; 349-351: Fragstücke Nippenburgers; 353-353v: Auszug aus dem Tübinger Stadtrecht; 354-354v: Schlussrede Nippenburgers; 354v und 320v: Schlussrede Frau Rohrbachs; 355-356: Schuldenliste Nippenburgers, dazu 276.
Akte
Brendlin, Bastian (genannt 1535)
Breuning, Hans (genannt 1535)
Eßlinger, Nicolaus (gest. 1535)
Frevel, Jerg (genannt 1535)
Gell, D. (genannt 1535)
Heussemayer, [N.] (genannt 1535)
Käuffelin, Balthasar (um 1490-1559)
Kalt, Jakob (um 1506-1553)
Kegel, Joachim (um 1507 - nach 1556)
Ludwig, Barbara (genannt 1535)
Messerschmid, Barbara (genannt 1535)
Metzger, Melchior (genannt 1535)
Mütschelin, Melchior (um 1510-1556)
Neser, Peter (geb. um 1500)
Nippenburger, Christoph (16. Jh.)
Nippenburger, Katharina geb. Rohrbach (genannt 1535)
Ott, Genoveva (genannt 1535)
Rohrbach, Berbelin (genannt 1535)
Rohrbach, Bernhard (geb. um 1492)
Rohrbach, Bernhard (um 1460-1530)
Rohrbach, Christoph (geb. um 1506)
Rohrbach, Dorothea geb. Pröning (genannt 1531-1535)
Rohrbach, Johann (genannt 1535)
Rürichler, [N.] (genannt 1535)
Sailer, Martin (genannt 1535)
Sattler, Conlin (genannt 1535)
Sattler, Gabriel (um 1505-1536)
Sattler, Michael (geb. um 1515)
Schimpf, Martin (genannt 1497-1536)
Sockler, Christoph (genannt 1535)
Sporer, Anna (genannt 1535)
Ulrich, Herzog von Württemberg (1487-1550)
Voglet D. Classen, Dorothee (genannt 1535)
Welsch, Clement (genannt 1532)
Westernach, Bastian (genannt 1535)
Zeininger, D. (genannt 1535)
Schneider, Bastian (genannt 1539)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.