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Umgang mit Liquidationserlösen.- Einhaltung von § 297 h des Versailler Vertrags: Bd. 1
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1921-1925
Enthält u.a.:
Maßnahmen zur Nachprüfung, ob die ehemals feindlichen Regierungen, die das Eigentum deutscher Reichsangehöriger einbehalten und liquidieren, mit den Liquidationserlösen nach § 297 h des Friedensvertrags verfahren;
Einrichtung von lebenden und toten Konten für Liquidationssachschäden;
Liquidation von Eigentum der Kriegsgesellschaften;
"Verschleuderung" deutschen Eigentums in den alliierten und assoziierten Staaten;
"Verschleuderung" deutschen Eigentums in Elsaß-Lothringen