Kaufvertrag über das kammeramtslehenbare Trüpfhaus nebst zubehör zu Heinersreuth zwischen dem verkaufenden Webermeister Martin Körber daselbst und dem Schuhmachermeister Friedrich Kolb zu Heinersreuth, dann dessen gerichtlich versicherte Schulden

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Bamberg
Loading...